Allgemeine Geschäftsbedingungen der Luny’s World GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Luny’s World GmbH (nachfolgend als „Unternehmen“ aufgeführt).
Das Unternehmen mit Sitz in 7154 Ruschein, Graubünden, Schweiz, bietet MTB-Fahrtechnikkurse, geführte Mountainbiketouren und –reisen im In- und Ausland an und Beherbergung inklusive Frühstück in den 3 Zimmern des Bed & Breakfast.
Bereich Mountainbike
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Anmeldebestätigung durch das Unternehmen zustande.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von dem Unternehmen angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und/ oder Kurse/Touren/Reisen über den Onlineshop der Internetseite www.lunyontour.com direkt bucht.
Eine Reise bzw. Tour kommt nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 4 bzw. 6 Personen zustande, je nach Ausschreibung der Tour.
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF).
Das Unternehmen behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website des Unternehmens.
4. Bezahlung
Das Unternehmen bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten:
Überweisung und Barzahlung, im Onlineshop ausserdem Kreditkartenzahlung und Sofortüberweisung.
Bei Überweisungen aus dem Ausland ist unbedingt darauf zu achten, dass der volle Betrag and das Unternehmen überwiesen wird und die Kosten der Überweisung nicht dem Unternehmen zur Last fallen. Allfällige Differenzbeträge müssen sonst nachbezahlt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen bei Reisen spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, spätestens am Tag der Inanspruchnahme der Dienstleistung oder am Abend vor dem Abreisetag in bar.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug.
Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).
Das Unternehmen behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen das Unternehmen ist nicht zulässig.
Dem Unternehmen steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung zu verweigern.
5. Pflichten des Unternehmens
5.1. Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt das Unternehmen seine Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.
6. Pflichten des Kunden
6.1. Allgemein
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch das Unternehmen erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für das Unternehmen.
Der Kunde ist für die Korrektheit der erforderlichen Angaben zu seiner Person und allfälligen Dritten gegenüber dem Unternehmen verantwortlich und hat die Folgen allfälliger Fehler vollumfänglich zu tragen.
6.2. Versicherung
Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Das Unternehmen behält sich vor, den Nachweis über eine Haftpflicht- oder Unfallversicherung zu verlangen.
6.3. Ausrüstung
Bei allen Touren, Kursen und Reisen besteht eine generelle Helm- und Knieschonertragepflicht, um sich gegen Verletzungen bei Unfällen zu schützen. Das Tragen von Handschuhen ist den Teilnehmern überlassen wird aber dringend empfohlen. Bei Nichteinhalten dieser Pflicht behält sich der Tourenleiter/Coach vor, Teilnehmende von Touren entschädigungslos auszuschliessen. Teilnehmende verpflichten sich, das Angebot mit einem gut gewarteten Mountainbike anzutreten. Auf keinen Fall haftet das Unternehmen für Personen- und Sachschäden, die durch den mangelhaften Zustand eines Sportgeräts entstehen.
7. Pauschalreisen
7.1. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist sich bewusst, dass in jenen Fällen, in denen das Unternehmen nur als Vermittler tätig ist, er den Vertrag mit dem Dritten (Airline, Shuttleunternehmer, Hotels, Pensionen etc.) eingeht und dessen Geschäftsbedingungen Anwendung finden. Für Leistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen ist das Unternehmen lediglich Vermittler, nicht jedoch als Vertragspartner tätig; es gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Allfällige Mängel hat der Kunde umgehend gegenüber dem Unternehmen und dem Dienstleistungserbringer schriftlich zu rügen.
Kann der Kunde die Reise nicht antreten beziehungsweise eine Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen, so hat der Kunde das Unternehmen umgehend schriftlich mit Angabe des Grundes zu informieren. In solchen Fällen fallen Annullierungskosten an. Massgeblich für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum der Mitteilung bei dem Unternehmen. Zudem gelten die Annullierungskosten des jeweiligen Veranstalters sowie des gebuchten Transportunternehmens/ Hotels/ Pension.
Ist der Kunde daran gehindert, die Pauschalreise anzutreten, so kann er die Buchung an eine Person abtreten, die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllt, wenn er zuvor das Unternehmen innert angemessener Frist vor dem Abreisetermin darüber informiert. Diese Person und der Kunde haften dem Unternehmen solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.
7.2. Preiserhöhungen
Preiserhöhungen sind grundsätzlich möglich. Die Berechnung der Preiserhöhung erfolgt nach denselben Kriterien wie die Berechnung des Grundpreises. Sie haben jedoch mindestens 3 (drei) Wochen vor Abreisetermin zu erfolgen. Die Preiserhöhung hat auf einem der folgenden Gründe zu beruhen: Anstieg der Beförderungskosten, einschliesslich der Treibstoffkosten, einer Zunahme der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren oder Änderung der für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse.
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, handelt es sich um eine wesentliche Vertragsänderung. Dem Kunden steht das Recht zu, die Änderung anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Er hat seine Entscheidung dem Unternehmen baldmöglichst, jedoch spätestens eine Woche vor Beginn der Reise mitzuteilen. Wenn der Kunde vom Vertrag zurücktreten möchte, hat er Anspruch auf die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen Pauschalreise, sofern das Unternehmen oder einer Ihrer Geschäftspartner ihm eine solche anbieten kann oder auf Teilnahme an einer anderen minderwertigen Pauschalreise sowie auf Rückerstattung des Preisunterschieds oder auf schnellstmögliche Rückerstattung aller von ihm bezahlten Beträge. Vorbehalten bleibt der Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages.
7.3. Annullation
Annulliert das Unternehmen die Dienstleistung aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde Anspruch auf die Möglichkeit an einer gleichwertigen oder höherwertigen (gegen Aufpreis) Dienstleistung teilzunehmen. Der Schadenersatzanspruch auf Nichterfüllung besteht nicht, wenn die Annullation infolge Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder höherer Gewalt erfolgt, hier werden die bereits geleisteten Zahlungen rückerstattet.
7.4. Kündigung
Das Unternehmen ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn die Durchführung der Reise, Coachings oder Ausfahrten trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Kunden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt beispielsweise bei dem Verdacht, dass der Kunde im Urlaubsland oder auf der Reise/Coaching/Ausfahrt eine strafbare und nach schweizerischem Strafrecht mit Freiheitsstrafe bedrohte Handlung begangen hat, oder wenn der Kunde sich in solchem Masse vertragswidrig verhalten hat, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Das Unternehmen behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung übernimmt der Kunde als Störer selbst. Die dadurch ersparten Aufwendungen sowie Vorteile, die aus nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschliesslich etwaiger Erstattungen durch andere Leistungsträger, wird dem Kunde jedoch angerechnet.
7.5. Haftung
Das Unternehmen haftet grundsätzlich gegenüber dem Kunden für die angebotenen Dienstleistungen, unabhängig davon wer für deren Ausführung verantwortlich ist. Das Unternehmen haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist: auf Versäumnisse des Kunden; auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind; auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der Veranstalter, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Auch wenn das Unternehmen nicht haftet, muss es um Hilfeleistung an den Kunden bemüht sein.
Das Unternehmen schliesst jegliche Haftung für Leistungen Dritter soweit gesetzlich zulässig aus.
8. Terminannullation durch den Kunden
8.1 Pauschalreisen und MTB Camps
Bei vereinbarten Terminen zum Erbringen der vertraglichen Dienstleistung ist eine Absage bis 21 (einundzwanzig) Arbeitstage vor dem Termin kostenlos. Wird eine Buchung durch den Kunden geändert oder annulliert, hat er die im Folgenden aufgeführten Annullierungskosten, sowie die Bearbeitungsgebühren zu übernehmen:
Bis 20 (zwanzig) Arbeitstage vor Termin 25% (funfundzwanzig Prozent) des vereinbarten Preises und eine Bearbeitungsgebühr von 70 CHF
Bis 14 (vierzehn) Arbeitstage vor Termin 50% (fünfzig Prozent) des vereinbarten Preises und eine Bearbeitungsgebühr von 70 CHF.
Bis 7 (sieben) Tage vor Termin 100% (hundert Prozent) des vereinbarten Preises.
Es wird den Kunden empfohlen eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.
8.2 Trainings, Coachings, geguidete Touren
Wird eine Buchung durch den Kunden geändert oder annulliert, hat er die im Folgenden aufgeführten Annullierungskosten, sowie die Bearbeitungsgebühren zu übernehmen. Im Falle einer Terminänderung welche nicht höherer Gewalt unterliegt, z.B. hervorgerufen durch starke Gewitter welche eine Naturgefahr darstellen, fallen Bearbeitungsgebühren von 70 CHF an.
Bis 3 (drei) Arbeitstage oder 72 (zweiundsiebzig) Stunden vor vereinbartem Termin 50% (fünfzig Prozent) des vereinbarten Preise und eine Bearbeitungsgebühr von 70 CHF.
Ab 71 (einundsiebzig) Stunden vor dem vereinbarten Termin bis am Tag des Angebotes 100% (einhundert Prozent) des vereinbarten Preises.
Es wird den Kunden empfohlen eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.
9. Umtausch
Ein Umtausch von Dienstleistungen wird grundsätzlich ausgeschlossen.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Das Unternehmen gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.
11. Haftung
Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis der Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
12. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Dienstleistungen stehen dem Unternehmen zu oder sie sind zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Zudem sind jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von dem Unternehmen explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit dem Unternehmen Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
13. Datenschutz
Das Unternehmen darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Das Unternehmen ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch das Unternehmen vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass das Unternehmen auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf das Unternehmen die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.
14. Bildmaterial
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Bildmaterial wie Fotos oder Videos, die anlässlich der Kurse oder Reisen von dem Unternehmen gemacht werden, veröffentlicht werden dürfen.
15. Abwerbe- und Anstellungsverbot
Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmens dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen des Unternehmens in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.
16. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von dem Unternehmen jederzeit geändert werden.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
17. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
19. Vertraulichkeit
Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
20. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch das Unternehmen oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Epidemie, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist das Unternehmen während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage, kann das Unternehmen vom Vertrag zurücktreten. Das Unternehmen hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatz-ansprüche infolge vis major, sind ausgeschlossen.
21. Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz des Unternehmens zuständig. Dem Unternehmen steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.
Bereich Bed & Breakfast
In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmung des Reisevertragsrechts in den §§ 651 a-I BGB werden die nachfolgenden Reisebedingungen zwischen Ihnen als Reisenden und dem Veranstalter vereinbart:
1. Buchung
Die Buchung kann schriftlich oder über die Buchungsplattform der Webseite vorgenommen werden. Der Buchungsvertrag kommt mit unserer schriftlichen per Email versendeten Rechnung/Buchungsbestätigung zustande.
Die Anmeldung erfolgt durch den Buchenden ebenso für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten der Buchende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Zahlungen
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist die Zahlung des fälligen Buchungsbetrags innerhalb von 2 Wochen (14 Tage ab Rechnungsdatum) fällig und muss spätestens am letzten Aufenthaltstag auf das Konto der Luny’s World GmbH eingegangen sein oder spätestens am Abreisetag morgens in bar beglichen worden sein. Folgende Bezahlformen sind anerkannt: Barzahlung und Überweisung.
Bei Auslandsüberweisungen ist unbedingt darauf zu achten, dass der vollständige Betrag auf dem Geschäftskonto der Luny’s World GmbH eingeht und die Kosten der Überweisung nicht zu Lasten des Unternehmens fallen. Allfällige Differenzbeträge müssen sonst nachbezahlt werden.
Für die Einhaltung der o. a. Zahlungstermine ist der Buchende selbst verantwortlich.
3. Leistungen
Unsere Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsbeschrieb des Zimmer- und Frühstücksangebots und dessen allgemeinen Hinweisen sowie den aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Buchungsbestätigung. Wünsche oder Vereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
4. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Massnahmen zu treffen.
5. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderung
Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von den vereinbarten Inhalten des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Dies gilt auch bei Änderungen von Quartier und Ortslagen, sofern diese die bestehende Qualität nicht erheblich ändern. Schlechtes Wetter, Schneemangel, Streik, Lawinengefahr, Schneesturm, Schneeflut oder ähnliche Wetterereignisse sind keine Rücktrittsgründe des Kunden.
Wir verpflichten uns, Ihnen über eine zulässige Reiseabsage wegen höherer Gewalt sowie von jeder erheblichen Veränderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
Liegt zwischen Vertragsschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Abgaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist. Wir sind verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig.
Bei Erhöhung der Wechselkurse wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten zu erfüllen haben.
Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich uns gegenüber geltend zu machen.
6. Rücktritt, Umbuchung und Ersatzperson des Kunden
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Im Falle des Rücktritts verlangen wir eine pauschalisierte Entschädigung, die sich nachfolgend pro Person berechnet:
Änderungen oder Annullierungen einer Buchung müssen schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden und sind nur mit der schriftlichen Zustimmung der Luny’s World GmbH gültig. Dem Kunden steht das Recht zu, einen Ersatzmieter bzw. Ersatzkunden zu den mit ihm vereinbarten Bedingungen zu stellen, sofern er am Antritt verhindert ist. Wird eine Buchung durch den Kunden geändert oder annulliert, hat er die im Folgenden aufgeführten Annullierungskosten, sowie die Bearbeitungsgebühren zu übernehmen. Massgebend für die Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen der Änderungs- oder Annullierungserklärung.
Wird die Buchung/Bestellung durch den Kunden geändert oder annulliert, hat er die Annullierungskosten sowie die Bearbeitungsgebühren wie folgt zu übernehmen:
Annullierungszeitraum, Stornierungskosten in % und Bearbeitungsgebühr:
Bis 14 Tage vor Anreisedatum: kostenfrei.
13 Tage bis 7 Tage vor Anreisedatum: 40% der Buchungskosten und 70 CHF Bearbeitungsgebühr.
6 Tage bis 0 Tage vor Anreisedatum: 100% der Buchungskosten, keine Bearbeitungsgebühr.
7. Versicherungen
Zusätzliche Reiseversicherungen können bei uns nicht abgeschlossen werden.
8. Pflichten des Gastes
Der Gast verpflichtet sich sorgsam mit der Einrichtung der Zimmer und des Gästebereichs umzugehen und sich an die in den vor Anreise verschickten Checkin-Informationen kommunizierten Hausregeln zu halten. Diese beinhalten, dass es untersagt ist in den Zimmern zu Rauchen, zu Kochen, die Nachtruhe zu stören, Haustiere mitzuführen oder dass sich mehr als 2 Personen in den Zimmern aufhalten. Kinder sind bei uns ab einem Alter von 12 Jahren herzlich willkommen. Bei Nichteinhaltung der Regeln und Verstoss steht es dem Unternehmen als Gastgeber frei den Vertrag mit dem Gast vorzeitig zu kündigen und dessen Aufenthalt mit sofortiger Wirkung zu beenden. Das Unternehmen behält sich den Anspruch auf den vollen Reisepreis ein.
Bei unsachgemässem Umgang oder willkürlicher Beschädigung der Zimmereinrichtung, einschliesslich Badezimmereinrichtung und Einrichtung im Gästebereich hat das Unternehmen Anspruch auf Schadensersatz durch den Gast.
Stand 05.07.2024