Allgemeine Geschäftsbedingungen der Luny’s World GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Luny’s World GmbH (nachfolgend als „Unternehmen“ aufgeführt).

Das Unternehmen mit Sitz in 7154 Ruschein, Graubünden, Schweiz, bietet MTB-Fahrtechnikkurse, geführte Mountainbiketouren und –reisen im In- und Ausland an .

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Anmeldebestätigung durch das Unternehmen zustande.

Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von dem Unternehmen angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt und/ oder Kurse/Touren/Reisen über den Onlineshop der Internetseite www.lunyontour.com direkt bucht.

Eine Reise bzw. Tour kommt nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 4 bzw. 6 Personen zustande, je nach Ausschreibung der Tour.

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF).

Das Unternehmen behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website des Unternehmens.

4. Bezahlung

Das Unternehmen bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten:

Überweisung und Barzahlung, im Onlineshop ausserdem Kreditkartenzahlung und Sofortüberweisung.

Bei Überweisungen aus dem Ausland ist unbedingt darauf zu achten, dass der volle Betrag and das Unternehmen überwiesen wird und die Kosten der Überweisung nicht dem Unternehmen zur Last fallen. Allfällige Differenzbeträge müssen sonst nachbezahlt werden.

Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen bei Reisen spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, spätestens am Tag der Inanspruchnahme der Dienstleistung oder am Abend vor dem Abreisetag in bar.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug.

Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).

Das Unternehmen behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen das Unternehmen ist nicht zulässig.

Dem Unternehmen steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung zu verweigern.

5. Pflichten des Unternehmens

5.1. Dienstleistungserbringung

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt das Unternehmen seine Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.

6. Pflichten des Kunden

6.1. Allgemein

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienstleistung durch das Unternehmen erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für das Unternehmen.

Der Kunde ist für die Korrektheit der erforderlichen Angaben zu seiner Person und allfälligen Dritten gegenüber dem Unternehmen verantwortlich und hat die Folgen allfälliger Fehler vollumfänglich zu tragen.

6.2. Versicherung

Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Das Unternehmen behält sich vor, den Nachweis über eine Haftpflicht- oder Unfallversicherung zu verlangen.

6.3. Ausrüstung

Bei allen Touren, Kursen und Reisen besteht eine generelle Helm- und Knieschonertragepflicht, um sich gegen Verletzungen bei Unfällen zu schützen. Das Tragen von Handschuhen ist den Teilnehmern überlassen wird aber dringend empfohlen. Bei Nichteinhalten dieser Pflicht behält sich der Tourenleiter/Coach vor, Teilnehmende von Touren entschädigungslos auszuschliessen. Teilnehmende verpflichten sich, das Angebot mit einem gut gewarteten Mountainbike anzutreten. Auf keinen Fall haftet das Unternehmen für Personen- und Sachschäden, die durch den mangelhaften Zustand eines Sportgeräts entstehen.

7. Pauschalreisen

7.1. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist sich bewusst, dass in jenen Fällen, in denen das Unternehmen nur als Vermittler tätig ist, er den Vertrag mit dem Dritten (Airline, Shuttleunternehmer, Hotels, Pensionen etc.) eingeht und dessen Geschäftsbedingungen Anwendung finden. Für Leistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen ist das Unternehmen lediglich Vermittler, nicht jedoch als Vertragspartner tätig; es gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Allfällige Mängel hat der Kunde umgehend gegenüber dem Unternehmen und dem Dienstleistungserbringer schriftlich zu rügen.

Kann der Kunde die Reise nicht antreten beziehungsweise eine Dienstleistung nicht in Anspruch nehmen, so hat der Kunde das Unternehmen umgehend schriftlich mit Angabe des Grundes zu informieren. In solchen Fällen fallen Annullierungskosten an. Massgeblich für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Eingangsdatum der Mitteilung bei dem Unternehmen. Zudem gelten die Annullierungskosten des jeweiligen Veranstalters sowie des gebuchten Transportunternehmens/ Hotels/ Pension.

Ist der Kunde daran gehindert, die Pauschalreise anzutreten, so kann er die Buchung an eine Person abtreten, die alle an die Teilnahme geknüpften Bedingungen erfüllt, wenn er zuvor das Unternehmen innert angemessener Frist vor dem Abreisetermin darüber informiert. Diese Person und der Kunde haften dem Unternehmen solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.

7.2. Preiserhöhungen

Preiserhöhungen sind grundsätzlich möglich. Die Berechnung der Preiserhöhung erfolgt nach denselben Kriterien wie die Berechnung des Grundpreises. Sie haben jedoch mindestens 3 (drei) Wochen vor Abreisetermin zu erfolgen. Die Preiserhöhung hat auf einem der folgenden Gründe zu beruhen: Anstieg der Beförderungskosten, einschliesslich der Treibstoffkosten, einer Zunahme der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren oder Änderung der für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse.

Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, handelt es sich um eine wesentliche Vertragsänderung. Dem Kunden steht das Recht zu, die Änderung anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Er hat seine Entscheidung dem Unternehmen baldmöglichst, jedoch spätestens eine Woche vor Beginn der Reise mitzuteilen. Wenn der Kunde vom Vertrag zurücktreten möchte, hat er Anspruch auf die Teilnahme an einer anderen gleichwertigen Pauschalreise, sofern das Unternehmen oder einer Ihrer Geschäftspartner ihm eine solche anbieten kann oder auf Teilnahme an einer anderen minderwertigen Pauschalreise sowie auf Rückerstattung des Preisunterschieds oder auf schnellstmögliche Rückerstattung aller von ihm bezahlten Beträge. Vorbehalten bleibt der Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages.

7.3. Annullation

Annulliert das Unternehmen die Dienstleistung aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde Anspruch auf die Möglichkeit an einer gleichwertigen oder höherwertigen (gegen Aufpreis) Dienstleistung teilzunehmen. Der Schadenersatzanspruch auf Nichterfüllung besteht nicht, wenn die Annullation infolge Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder höherer Gewalt erfolgt, hier werden die bereits geleisteten Zahlungen rückerstattet.

7.4. Kündigung

Das Unternehmen ist berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn die Durchführung der Reise, Coachings oder Ausfahrten trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Kunden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt beispielsweise bei dem Verdacht, dass der Kunde im Urlaubsland oder auf der Reise/Coaching/Ausfahrt eine strafbare und nach schweizerischem Strafrecht mit Freiheitsstrafe bedrohte Handlung begangen hat, oder wenn der Kunde sich in solchem Masse vertragswidrig verhalten hat, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Das Unternehmen behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung übernimmt der Kunde als Störer selbst. Die dadurch ersparten Aufwendungen sowie Vorteile, die aus nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschliesslich etwaiger Erstattungen durch andere Leistungsträger, wird dem Kunde jedoch angerechnet.

7.5. Haftung

Das Unternehmen haftet grundsätzlich gegenüber dem Kunden für die angebotenen Dienstleistungen, unabhängig davon wer für deren Ausführung verantwortlich ist. Das Unternehmen haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist: auf Versäumnisse des Kunden; auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind; auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches der Veranstalter, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Auch wenn das Unternehmen nicht haftet, muss es um Hilfeleistung an den Kunden bemüht sein.

Das Unternehmen schliesst jegliche Haftung für Leistungen Dritter soweit gesetzlich zulässig aus.

8. Terminannullation durch den Kunden

8.1 Pauschalreisen und MTB Camps

Bei vereinbarten Terminen zum Erbringen der vertraglichen Dienstleistung ist eine Absage bis 21 (einundzwanzig) Arbeitstage vor dem Termin kostenlos. Wird eine Buchung durch den Kunden geändert oder annulliert, hat er die im Folgenden aufgeführten Annullierungskosten, sowie die Bearbeitungsgebühren zu übernehmen:

Bis 20 (zwanzig) Arbeitstage vor Termin 25% (funfundzwanzig Prozent) des vereinbarten Preises und eine Bearbeitungsgebühr von 70 CHF

Bis 14 (vierzehn) Arbeitstage vor Termin 50% (fünfzig Prozent) des vereinbarten Preises und eine Bearbeitungsgebühr von 70 CHF.

Bis 7 (sieben) Tage vor Termin 100% (hundert Prozent) des vereinbarten Preises.

Es wird den Kunden empfohlen eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.

8.2 Trainings, Coachings, geguidete Touren

​Wird eine Buchung durch den Kunden geändert oder annulliert, hat er die im Folgenden aufgeführten Annullierungskosten, sowie die Bearbeitungsgebühren zu übernehmen. Im Falle einer Terminänderung welche nicht höherer Gewalt unterliegt, z.B. hervorgerufen durch starke Gewitter welche eine Naturgefahr darstellen, fallen Bearbeitungsgebühren von 70 CHF an.

Bis 3 (drei) Arbeitstage oder 72 (zweiundsiebzig) Stunden vor vereinbartem Termin 50% (fünfzig Prozent) des vereinbarten Preise und eine Bearbeitungsgebühr von 70 CHF.

Ab 71 (einundsiebzig) Stunden vor dem vereinbarten Termin bis am Tag des Angebotes 100% (einhundert Prozent) des vereinbarten Preises.

Es wird den Kunden empfohlen eine Annullationskostenversicherung abzuschliessen.

9. Umtausch

Ein Umtausch von Dienstleistungen wird grundsätzlich ausgeschlossen.

10. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Das Unternehmen gewährleistet die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen.

11. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekten Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis der Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

12. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Dienstleistungen stehen dem Unternehmen zu oder sie sind zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Zudem sind jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von dem Unternehmen explizit genehmigt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit dem Unternehmen Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

13. Datenschutz

Das Unternehmen darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Das Unternehmen ergreift die Massnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch das Unternehmen vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass das Unternehmen auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist, Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf das Unternehmen die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.

Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.

14. Bildmaterial

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Bildmaterial wie Fotos oder Videos, die anlässlich der Kurse oder Reisen von dem Unternehmen gemacht werden, veröffentlicht werden dürfen.

15. Abwerbe- und Anstellungsverbot

Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Unternehmens dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen des Unternehmens in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.

16. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von dem Unternehmen jederzeit geändert werden.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

17. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

19. Vertraulichkeit

Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

20. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch das Unternehmen oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Epidemie, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich, so ist das Unternehmen während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage, kann das Unternehmen vom Vertrag zurücktreten. Das Unternehmen hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatz-ansprüche infolge vis major, sind ausgeschlossen.

21. Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz des Unternehmens zuständig. Dem Unternehmen steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.

Stand 05.07.2024